Zugangs- und Zulassungsordnungen

 

Wenn zusätzlich zur Hochschulzugangsberechtigung für den Zugang oder die Zulassung zu einem Studiengang weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen, dann ist das für den jeweiligen Studiengang  in einer Ordnung rechtsverbindlich geregelt.

Bachelorstudiengänge

Diese Ordnungen regeln die Voraussetzungen für den Zugang zu unseren Bachelorstudiengängen. Erforderlich ist das immer dann, wenn neben der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung weitere besondere Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden müssen. Das kann zum Beispiel ein Vorpraktikum oder ein Sprachnachweis sein.

Interessieren Sie sich für einen Studiengang, der hier nicht aufgeführt ist, sind keine weiteren Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen.


zuletzt bearbeitet am 28. Juni 2022

Masterstudiengänge

Diese Ordnungen regeln die Voraussetzungen für den Zugang und die Zulassung zu unseren Masterstudiengängen, wie zum Beispiel die Kriterien für das Auswahlverfahren im Falle einer Zulassungsbeschränkung. 


zuletzt bearbeitet am 28. Juni 2023