Zugangs- und Zulassungsordnungen

 

Wenn zusätzlich zur Hochschulzugangsberechtigung für den Zugang oder die Zulassung zu einem Studiengang weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen, dann ist das für den jeweiligen Studiengang  in einer Ordnung rechtsverbindlich geregelt.

Bachelorstudiengänge

Diese Ordnungen regeln die Voraussetzungen für den Zugang zu unseren Bachelorstudiengängen. Erforderlich ist das immer dann, wenn neben der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung weitere besondere Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden müssen. Das kann zum Beispiel ein Vorpraktikum oder ein Sprachnachweis sein.

Interessieren Sie sich für einen Studiengang, der hier nicht aufgeführt ist, sind keine weiteren Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen.