Zugangs- und Zulassungsordnungen
Hinweis zum Corona-Virus:
Wenn zusätzlich zur Hochschulzugangsberechtigung für den Zugang oder die Zulassung zu einem Studiengang weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen, dann ist das für den jeweiligen Studiengang in einer Ordnung rechtsverbindlich geregelt.