Hinweise zu den Prüfungen

Die Anmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen muss online innerhalb der im Terminplan genannten Frist erfolgen. Verspätet eingehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

Anmeldung von Studienleistungen

Die Anmeldung von Studienleistungen erfolgt ebenfalls online innerhalb der im Terminplan genannten Frist.

Von der Anmeldepflicht sind folgende Studienleistungen ausgenommen:

Studiengänge SHW/ILM

  • Praxissemester
  • Praxisphase
  • Social Credit Point/Studium Generale
  • Studium Generale

Studiengang Nautik und Seeverkehr

  • 1.  und 2. Ausbildungsfahrt
  • Gesundheitspflege Praktikum
  • SMCP- Prüfung
  • Social Credit Point/Soziales Engagement
  • alle Simulatorübungen
  • 1. Praxissemester                                                      
  • 2. Praxissemester nach See-BV (berufspraktische Übung)
  • 2. Praxissemester nach See-BV (Bericht)
  • 2. Praxissemester ohne Nachweis See-BV (berufspraktische Übung)
  • 2. Praxissemester ohne Nachweis See-BV (Bericht)

SHB dual/berufsbegleitend

Profil/Wahlpflicht bei SHB: Zu Semesterbeginn spricht Herr Prof. Dr. Wand mit den Studierenden aus SHB die Profile/Wahlmodule ab und protokolliert diese im QM. Herr Prof. Dr. Wand teilt dem P-Amt (Frau Loder) mit, um welche Module es sich handelt. Die SHBler haben sehr freie Wahlmöglichkeiten für Module aus allen Studiengängen, auch aus online-Studiengängen der Hochschule.

SHB berufsbegleitend

  • Social Credit Point
  • Schiffs- und Hafenbetrieb 1,2 und 3 (SHB 1,2,3)
  • Wahlpflichtmodule (Prüfungsanmeldungen sind bitte innerhalb des Prüfungsanmeldezeitraums schriftlich im P-Amt einzureichen!)

SHB dual

  • Social Credit Point
  • Schiffs- und Hafenbetrieb 1,2 und 3 (SHB 1,2,3)
  • Wahlpflichtmodule (Prüfungsanmeldungen sind bitte innerhalb des Prüfungsanmeldezeitraums schriftlich im P-Amt einzureichen!)
  • Praxisphase

Wiederholungsprüfungen

Zu Wiederholungsprüfungen werden Sie nicht mehr automatisch vom Prüfungsamt angemeldet (keine Pflichtanmeldungen mehr!). Bitte melden Sie sich selbst an!

Im Falle einer nicht bestandenen zweiten Wiederholungsprüfung (Teilnahme an dieser Prüfungsleistung erforderlich!) wird je nach Studiengang und Prüfungsordnungsversion eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt (s. Terminplan).

Studierende, die sich in der zweiten Wiederholungsprüfung befinden, werden hiermit darauf hingewiesen, dass sie bei Versäumnis des Prüfungstermins oder bei erneutem Nichtbestehen und einem Nichtbestehen der mündlichen Ergänzungsprüfung die Bachelor-/Master-Prüfung endgültig nicht bestanden haben.

Die Möglichkeit, eine mündliche Ergänzungsprüfung abzulegen, besteht nur noch in den folgenden Studiengängen und Prüfungsordnungsversionen:

• Seeverkehrs- und Hafenwirtschaft, Prüfungsordnungsversion 2014
• Internationales Logistikmanagement, Prüfungsordnungsversion 2014
• Maritime Management, Prüfungsordnungsversion 2015

In den Studiengängen

• Internationales Logistikmanagement, Prüfungsordnungsversion 2021
• Seeverkehrs- und Hafenwirtschaft, Prüfungsordnungsversion 2021,
• Nautik und Seeverkehr, Prüfungsordnungsversionen 2017 und 2021
• Schiffs- und Hafenbetrieb dual, Prüfungsordnungsversionen 2018, 2021 und 2023
• Schiffs- und Hafenbetrieb berufsbegleitend, Prüfungsordnungsversionen 2019 und 2021
• Wirtschaft im Praxisverbund dual, Prüfungsordnungsversion 2023
• Maritime Management, Prüfungsordnungsversion 2021
• International Maritime Management, Prüfungsordnungsversionen 2017 und 2021
• Wirtschaft im Praxisverbund dual PO 2023

besteht keine Möglichkeit, eine mündliche Ergänzungsprüfung abzulegen. Hier ist der Studiengang endgültig nicht bestanden, wenn die zweite Wiederholungsprüfung nicht bestanden ist.

Weitere Besonderheiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Prüfungsordnung.

Krankheit

Die krankheitsbedingte Abmeldung von einer Prüfung erfolgt unverzüglich unter Vorlage des Formulars zur „Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit“ (https://www.jade-hs.de/fileadmin/studa/downloads/Pruefungsamt/Formular_Pruefungsunfaehigkeit.pdf) im Immatrikulations- und Prüfungsamt am Studienort Elsfleth.

Die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung darf nicht später als am Prüfungstag ausgestellt sein. Unverzüglich bedeutet hier ohne schuldhaftes Zögern. Bei Vorlage des o.g. Formulars im Immatrikulations- und Prüfungsamt in Elsfleth innerhalb von drei Werktagen nach dem Prüfungstermin gilt die Bedingung der Unverzüglichkeit ohne weitere Begründung als erfüllt. Krankheitsbedingte Abmeldungen von Prüfungen werden einem Rücktritt gleichgesetzt. Studierende melden sich zur betroffenen Prüfung eigenständig wieder an.

Wird bei ein und derselben Prüfungsleistung eine krankheitsbedingte Nichtteilnahme zweimal aufeinander folgend begründet, ist für jedes weitere krankheitsbedingte Versäumnis dieser Prüfungsleistung stets ein amtsärztliches Attest vorzulegen. Auch dieses ist unverzüglich ohne besondere Aufforderung beizubringen. Die Kosten für ärztliche Atteste werden nicht von der Jade Hochschule getragen.

Rücktrittsfristen

Abmeldungen von angemeldeten Prüfungen sind nur online bis 3 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin (spätestens 23:59 Uhr) möglich.