Forschungsförderung - externe Mittel

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)

Der nächste Stichtag ist der 6. März 2024 (Poststempel) (NEU!)

Dieser Stichtag gilt NICHT für die Förderlinien 2.2.1 Gründungs- und Innovationsräume, hier ist ein eigener Stichtag für den 18. April vorgesehen.

Darauf folgend ist eine Antragstellung zu Mitte Oktober 2024 möglich. Dieser Termin wird thematisch gebunden sein.

Anträge in der Förderlinie 2.1 Forschungsinfrastrukturen können laufend gestellt werden.

Beachten Sie bitte die Postlaufzeiten und das Erfordernis einer Unterschrift durch den Präsidenten / Hauptamtlichen Vize-Präsidenten. Der interne Stichtag ist daher der 23. Februar (Abgabe beim Forschungsmangement).

Die Richtlinie des MWK sowie eine Arbeitshilfe finden Sie unten auf dieser Seite.

Eine Antragsberatung und -begleitung durch das Forschungsmanagement, Christina Schumacher, ist zwingend erforderlich. Bitte melden Sie sich frühzeitig, wenn Sie eine Antragstellung planen!

Hintergrund

Der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung ist einer von fünf Struktur- und Entwicklungsfonds. Er wird jeweils für eine Dauer von sieben Jahren aufgelegt, der sogenannten Förderperiode (aktuell: 2021-2027).

Ziel ist es, die wirtschaftlichen, soziale und territoriale Unterschiede in der EU zu verringern.

2021-2027 soll der Fonds dazu beitragen, dass Europas Regionen

  • wettbewerbsfähiger und intelligenter werden, und zwar durch Innovation und Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie durch Digitalisierung und digitale Konnektivität;
  • grüner, emissionsarm und krisenfest werden;
  • durch Mobilitätssteigerung stärker vernetzt sind;
  • sozialer werden – durch wirksame Beschäftigungsförderung, inklusive Arbeitsplätze, Bildung, Kompetenzen, soziale Inklusion und gleiche Gesundheitsversorgung für alle sowie eine Aufwertung von Kultur und nachhaltigem Tourismus;
  • bürgernäher werden, indem sie die Entwicklung auf lokaler Ebene und die Nachhaltigkeit von Städten EU-weit unterstützen.

Die Mittel werden über die Mitgliedstaaten ausgeschüttet. In Deutschland erfolgt dies über die einzelnen Bundesländer.

 

Ziele in Niedersachsen

Niedersachsen fokussiert für die Förderperiode 2021-2027 folgende gemeinsame Prioritäten für sämtliche Strukturfonds:

  •  innovativeres und wettbewerbsfähigeres Niedersachsen
  • grüneres und Co2-ärmeres Niedersachsen
  • sozialeres Niedersachsen
  • Soziale Innovationen in Niedersachsen
  • Zukunftsfähigere Städte und Regionen

Zusäthlich müssen in jeder Förderrichtline die Querschnittsziele

  • Gleichstellung von Frauen und Männern
  • Nichtdiskriminierung und Chancengleicheit
  • Nachhaltige Entwicklung und
  • Gute Arbeit

berücksichtigt werden.

In seiner Förderstrategie (pdf) hat Niedersachsen folgende Herausforderungen benannt, die mithilfe der EU-Förderung adressiert werden sollen:

  • Transformationsprozesse in den zentralen Wirtschaftsbereichen Mobilitätswirtschaft, Agrarsektor, Energiesektor
  • Digitalisierung
  • Nachwuchs- und Fachkräftebedarf
  • Klimawnadel und umweltbezogene Bedarfe
  • Vielfalt der regionalen Bedarfe (Erhalt attraktiver Lebensbedingungen in allen Regionen)

 

Antragsmöglichkeiten in Niedersachsen

Die Mittel aus EFRE, ESF und ELER werden über die verschiedenen Ministerien ausgeschüttet, die jeweils eigene Förderprogramme aufgelegt haben.

Der Schwerpunkt liegt in der Förderung von Unternehmen. Vielfach können hier aber auch Hochschulen Partner sein und Zuwendungen erhalten.

Aufgrund der vielfältigen Programme sei hier auf die Überblicks-Präsentationen der verschiedenen Ministerien zum Start der Förderperiode verwiesen, die Sie hier abrufen können:

https://www.arl-we.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/veranstaltungen/veranstaltungsdokumentation/veranstaltungs-dokumentation-174473.html

 

 

 

Innovation an Hochschulen und Forschungseinrichtungen (MWK)

Förderlinien

Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat folgende Fördergegenstände (Förderlininen) auflegt:

Für alle Fördergegenstände gibt es keine monetäre Obergrenze. Beachten Sie die Arbeitshilfe des MWK für weitere, inhaltliche Hinweise.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der NBank.

2.1 Aufbau und Erweiterung von Forschungsinfrastrukturen

  • Einmalige Anschaffung von Geräten und Instrumenten, Baumaßnahmen, Rechner, Softwaresysteme
  • ab 200.000 Euro Projektvolumen
  • Bezug zur RIS3, anwendungsorientierte Forschung, Stärkung des Forschungsprofils
  • Laufzeit: max. fünf Jahre
  • 40 Prozent der Kosten werden gefördert! Der Rest ist selber zu tragen.
  • Melden Sie sich beim Forschungsmanagement, um Möglichkeiten der Finanzierung zu besprechen
  • Abrechnungsfähig sind nur Bau- bzw. Anschaffungskosten, bei Bauten bis zur geltenden Wertgrenze zum Zeitpunkt der Antragstellung

2.2.1 Gründungs- und Innovationsräume 

  • Schließt Lücken der gründungsrelevanten Angebote der Hochschule (Personal/Ausstattung) für Studierende und Mitarbeiter_innen
  • komplementär zur vorhandenen Angeboten der Gründungseratung sowie des Wissens- und Technologietransfers
  • Bezug zur regionalen Handlungsstrategie herstellen (siehe Arbeitshilfe MWK)
  • Laufzeit: max. drei Jahre
  • Abstimmung im Vorfeld mit dem Vize-Präsidenten erforderlich
  • 70 Prozent werden gefördert, Eigenanteil kann über Personal dargestellt werden

2.2.2 Innovative Kooperationsprojekte für anwendungsorientierte Forschung

  • Vorzugsweise in Kooperation mit regionalen Unternehmen/Einrichtungen
  • mind. ein Kooperationspartner muss per Kooperationsvereinbarung beteiligt sein
  • Bezug zur regionalen Handlungsstrategie herstellen (siehe Arbeitshilfe MWK)
  • Konkreter Anwendungsbezug bzw. besondere Bedeutung für den regionalen Wissens- und Technologietransfer
  • Weiter Innovationsbegriff (auch Marketing-, Prozess-, Organisations- und soziale Innovationen)
  • Weiterentwicklung von vorherigen Projektergebnissen möglich
  • Laufzeit: max. zwei Jahre
  • 80 Prozent werden gefördert, Eigenanteil kann über Personal dargestellt werden
  • Projekte können ggf. im Verbund mit anderen Hochschulen durchgeführt werden

2.2.3 Innovationsverbünde

  • Größeres Konsortium aus FH, Universität/FE, Unternehmen/Einrichtungen des privaten/öffentlichen Rechts
  • mind. ein Kooperationspartner muss per Kooperationsvereinbarung beteiligt sein
  • mehrere Teilprojekte
  • FH soll grundsätzlich Partner sein, wo wissenschaftlich sinnvoll
  • zB vorhandenes Know-how auf andere Bereiche/Branchen übertragen, Forschungsergebnisse anwendungsorientiert weiterentwickeln
  • Zweistufiges Verfahren
  • Transfer und Nachhaltigkeit wird verstärkt Bedeutung beigemessen (signifikantes eigenes Arbeitspaket)
  • Laufzeit: max. drei Jahre
  • 80 Prozent werden gefördert, Eigenanteil kann über Personal dargestellt werden

2.2.4 Innovationen für Klimaschutz in Mooren 

  • Entwicklung und Erprobung moorschonender Wirtschaftsweisen
  • Entwicklung und Erprobung von Produktions- und Verwertungsverfahren
  • für Erzeugnisse aus moorschonender Bewirtschaftung
  • Projektvolumen ab 50.000 Euro
  • Laufzeit: max. drei Jahre
  • kleinerer Fördertopf
  • 100 Prozent Förderung (für FHs)

Kalkulation und Finanzierung

Förderfähige Kosten

Förderfähig sind:

2.1. Forschungsinfrastrukturen: Bauasugaben, Lizenzen, Fremdleistungen, Investitionsausgaben, zzgl. 7 Prozent Pauschale auf Bau- und Anschaffungsausgaben. Der Eigenanteil beträgt 60 Prozent!

2.2.1: Gründungs- und Innovationsräume: Büroarbeitsplatzpauschale, Bauausgaben, Fremdleistungen, Investitionsausgeaben, Personalausgaben, zzgl. 40 Prozent Pauschale auf Personalausgaben. Der Eigenanteil beträgt 30 Prozent (i.d.R. durch Mitarbeit im Projekt).

2.2.2 und 2.2.3: Kooperationsprojekte/Innovationsverbünde: Personalausgaben, zzgl. 40 Prozent Pauschale auf Personalausgaben. Der Eigenanteil beträgt 20 Prozent (i.d.R. durch Mitarbeit im Projekt).

2.2.4: Klimaschutz in Mooren: Bauausgaben, Fremdleistungen, Investitionsausgaben, Personalausgaben , zzgl. 7 Prozent Pauschale auf Bau- und Anschaffungsausgaben, zzgl. 40 Prozent Pauschale auf Personalausgaben. Es kann eine 100% Förderung erfolgen.

Kalkulation Personalausgaben

Die Kalkulation und Abrechnung der Personalausgaben erfolgt anhand festgelegter Monatspauschalen, die sich nach der Tätigkeit bzw. "Funktion" im Projekt richtet. Die Sätze und "Funktionsstufen" sind vom Ministerium festgelegt. Das bedeutet, es werden nicht tatsächliche Personalkosten, sondern ein festgelegter Satz erstattet. Eine evtl. bestehende Differenz zum tatsächlichen Gehalt muss aus der Projektpauschale gedeckt werden.

Der Eigenanteil ist in der Regel durch den Einsatz von grundständig finanziertem Personal zu erbringen. Bei einem festen Anteil für die Laufzeit des Projektes ist kein Stundenaufschrieb mehr erforderlich. Es wird eine Projektverpflichtung durch die Hochschule ausgestellt. 

In der Antragstellung begleitet Sie Christina Schumacher, Forschungsmanagement.

Kooperationspartner

Kooperationspartner können ein KMU und andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein. Größere Unternehmen können unterstützt werden, wenn auch ein KMU gefördert wird
(KMU=Kleine und mittlere Unternehmen)

Kooperationspartner müssen eine Betriebsstätte in Niedersachsen haben.

Kooperationspartner können Gelder einbringen, müssen das aber nicht.

Kooperationspartner dürfen keine Aufträge annehmen.

Akteure können auch aus dem Ausland (auch außerhalb der EU), oder anderen Bundesländern kommen (insb. HH/HB), sofern die Kooperation im Landesinteresse liegt.

Weitere Hinweise können der Arbeitshilfe zur Antragstellung des MWK entnommen werden.

Antragstellung

  • Die Antragstellung ist zu Stichtagen möglich..
  • Anträge in der Förderlinie 2.1 Forschungsinfrastrukturen können laufend gestellt werden (Windhund-Prinzip).
  • Der nächste Stichtag ist am 7. Februar 2024 für die Förderlinien 2.2.2 und 2.2.4 (themenoffen).
  • Nächster Stichtag für die Förderlinie 2.2.1 ist Ende April (noch zu terminieren).
  • Der darauffolgende Stichtag am 1.10.2024 wird themenbezogen sein (noch offen)

Erforderliche Dokumente

Eine Antragsberatung und -begleitung durch das Forschungsmanagement, Christina Schumacher, ist zwingend erforderlich. Bitte melden Sie sich frühzeitig, wenn Sie eine Antragstellung planen! Sie erhalten sowohl administrative als auch inhaltliche Unterstützung.

Der Antrag muss im Kundenportal der NBank eingestellt werden. Die generiert ein Formular, welches vom Präsidenten der Hochschule unterzeichnet werden muss. Dies erfolgt zentral durch das Forschungsmanagement. Bitte melden Sie sich nicht selber am Kundenportal der NBank an.

Antragshilfe und relevante Dokumente

Folgende Dokumente sind als strategischer Hintergrund für das Förderprogramm von Relevanz:

Richtlinie: Nds. Ministerialblatt Nr. 31/2022 (pdf) (enthält das Scoring für die Begutachtung)

Arbeitshilfe des MWK zur Antragstellung: Download Arbeitshilfe, Stand November 2023 (pdf) (für Profis, nicht entmutigen lassen, Änderungen zur Vorgängerversion markiert)

Arbeitshilfe zu Querschnittszielen: Download Arbeitshilfe Querschnittsziele; hierzu gibt es Unterstützung durch Christina Schumacher

Formblätter siehe "Antragstellung"