Hochschul-ABC

Seit der Bildungskonferenz in Bologna 1999 beteiligen sich inzwischen mehr als 40 Länder an der Schaffung eines europäischen Hochschulraumes. Auch Deutschland gehört dazu. Bis spätestens 2010 sollen alle Länder, die an dem sogenannten „Bologna - Prozess“ mitwirken, über ein System vergleichbarer Hochschulabschlüsse verfügen. Dies wird derzeit durch die Einführung eines gestuften Studiensystems angestrebt, das sich in Module (Bausteine) gliedert und mit dem Bachelor oder Master abschließt. Die Module werden mit einem Leistungspunktesystem verknüpft. Das fördert die nationale und internationale Mobilität Studierender, weil ihre Leistungen dadurch europaweit vergleichbar sind. Das Stufensystem stammt aus dem angelsächsischen Hochschulsystem und ist heute schon weltweit in über 80 Ländern vertreten.

In der Bologna-Erklärung der europäischen Bildungsminister vom 19. Juni 1999 wurden als wesentliche Ziele vereinbart:

  • Einführung zweistufiger Studienabschlüsse (Bachelor/Master), wobei beide Abschlüsse berufsqualifizierend sein sollen,  
  • größere Kompatibilität und Vergleichbarkeit der Hochschulsysteme und Studiengänge,
  • Implementierung von Modulen mit ECTS-kompatiblen Leistungspunktesystemen,
  • Förderung der Mobilität und arbeitsmarktbezogenen Qualifizierung.

Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen - (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003)

Abschlussbezeichnungen

Die Bezeichnungen für einen Bachelor - oder Master - Abschluss unterscheiden sich je nach Fachrichtung. Der „Bachelor/Master of Arts“ wird z.B. in der Regel den Sprach - und Kulturwissenschaften, Sport- und Sportwissenschaften, Sozialwissenschaften sowie den Kunstwissenschaften zugeordnet. Der „Bachelor/Master of Science“ wird in der Regel in den Naturwissenschaften, in Mathematik, Medizin, Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften vergeben. Entsprechend der Vielfalt der Disziplinen gibt es viele weitere Bezeichnungen. Zu den Abschlüssen, die an der Jade Hochschule vertreten sind, gehören zum Beispiel: „Bachelor of Engineering“, „Bachelor of Business Administration and Engineering”, „Master of Business Management”, „Master of Technical Management“.

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Akkreditierung

Unabhängige Akkreditierungsagenturen überprüfen die Studiengänge in regelmäßigen Abständen. Die Akkreditierung soll die Einhaltung fachlich-inhaltlicher Qualitätsstandards sichern. Außerdem soll durch die Akkreditierung die Vergleichbarkeit mit anderen Studiengängen gewährleistet werden.

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Bachelor

Die erste Stufe in dem dreigliedrigen Stufensystem „Bachelor - Master - Promotion“ ist der Bachelor. Dieser akademische Titel wird nach Abschluss eines sechs- bis achtsemestrigen Studiums vergeben und qualifiziert bereits nach relativ kurzer Studiendauer zur Aufnahme einer Berufstätigkeit.

Anlass für die Einführung: Der Bedarf an akademisch ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Unternehmen wächst, aber nicht alle qualifizierten Tätigkeiten setzen tiefergehende wissenschaftliche Kompetenzen voraus. Viele Berufsfelder erfordern eher anwendungsorientierte, berufspraktische Kompetenzen. Diese Kenntnisse und Fähigkeiten werden in einem Bachelor - Studiengang vorrangig vermittelt.

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Diploma Supplement

Das Diploma Supplement ist ein Anhang zum Abschlusszeugnis. Darin sind nähere Informationen über die Art, den Inhalt und die Form des erfolgreich abgeschlossenen Studiums enthalten. Außerdem wird beschrieben, in welchem Kontext das Studium stattgefunden hat: Diese Darstellung gibt Informationen über das nationale Hochschulsystem und über die verleihende Hochschule. Das Diploma Supplement wird in der Regel in englischer Sprache erstellt.

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Konsekutive und weiterbildende Masterstudiengänge

Ein konsekutiver Masterstudiengang ist ein Studiengang, der inhaltlich auf einem Bachelorstudiengang aufbaut, diesen fachlich fortführt und vertieft oder ihn fachübergreifend erweitert. Heute wird jeder Studiengang als konsekutiv bezeichnet, der unmittelbar auf einen Bachelor Abschluss aufbaut  und ohne Berufserfahrung studiert werden kann.

Weiterbildungsmaster richten sich an Personen, die bereits einen ersten akademischen Abschluss haben,  über Berufserfahrung verfügen und eine weiterbildende qualifizierte akademische Ausbildung erwerben möchten.  Die Studiengänge werden in Vollzeitform oder berufsbegleitend angeboten. Für Weiterbildungsstudiengänge werden in der Regel  Teilnehmergebühren erhoben.

 

Ein Masterstudium kann auch noch nach längerer Berufstätigkeit aufgenommen werden. Daraus ergeben sich vielfältige Aufstiegs- und Berufschancen. Das Stufensystem passt sich so flexibel dem individuellen Bildungsbedarf an.

In der Regel eröffnet ein Bachelor - Abschluss den Zugang zu mehreren Masterstudiengängen; Absolventinnen und Absolventen von Bachelorstudiengängen haben allerdings keinen Rechtsanspruch auf einen Platz in einem Masterstudiengang. Die Hochschulen können selbst festlegen, welche Zugangsvoraussetzungen sie von den Bewerberinnen und Bewerbern für die Aufnahme verlangen.

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Leistungspunkte/ECTS

Die Leistungspunkte legen den angenommenen Arbeitsaufwand von Studierenden fest. Sie werden auch als Credit - Points oder ECTS - Punkte (ECTS = European Credit Transfer System) bezeichnet. In die Berechnung fließt nicht nur der Besuch von Lehrveranstaltungen ein, sondern auch der Zeitaufwand für die notwendige Vor- und Nachbereitung. Ein Leistungspunkt entspricht 25-30 Arbeitsstunden, der Arbeitsaufwand pro Leistungspunkt wird in den Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge genauer festgelegt. Pro Semester sind insgesamt 30 ECTS - Punkte zu erwerben. Um diese für ein Semester vorgesehene Anzahl von Punkten zu erreichen, ist ein Arbeitsaufwand von ca. 900 Stunden einzukalkulieren.

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Leistungsüberprüfungen

In dem gestuften Studienmodell finden Leistungsüberprüfungen studienbegleitend in den Modulen statt. Die Tests beziehen sich unmittelbar auf den Stoff, der in den Modulen gelehrt wurde. Studierende erhalten so kontinuierlich ein Feedback über ihren Leistungsstand. Sie erfahren bereits während -  und nicht erst am Ende - ihres Studiums, ob sie den Leistungsanforderungen in ihrem Studienfach gerecht werden.

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Master

Wer sich nach dem Erwerb des Bachelors wissenschaftlich weiterqualifizieren möchte, kann seine Kenntnisse in einem Master - Studiengang vertiefen. Dazu ist in der Regel ein Studium von zwei bis vier Semestern erforderlich. Der Erwerb dieses Abschlusses eröffnet Tätigkeitsfelder, die eine wissenschaftliche Ausbildung voraussetzen. Außerdem sind mit dem Master die Bedingungen erfüllt, um eine wissenschaftliche Laufbahn an Hochschulen oder in Forschungseinrichtungen einzuschlagen oder eine Promotion aufzunehmen. Masterabsolventinnen und -absolventen verfügen über die fachlichen Kompetenzen, die in Positionen mit Leitungs- und Personalverantwortung verlangt werden. Wer sich in der Praxis eines Wirtschafts- oder Dienstleistungsunternehmens bewährt, hat längerfristig aber auch mit dem Bachelor Chancen, Führungsaufgaben auf der mittleren Ebene zu übernehmen.

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Modularisierung

Die Lehrinhalte der neuen Bachelor- und Masterstudiengänge gliedern sich in Module, also inhaltlich zusammengehörige Lehreinheiten. Der ein Themenfeld umfassende Lehrstoff wird jeweils in einem Modul gebündelt. Module können sich aus verschiedenen Lehrveranstaltungen zusammensetzen. Dazu gehören zum Beispiel Vorlesungen, Übungen, Seminare.

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Praxissemester/Praxisphase

Der Bezug zur Berufspraxis ist ein besonderes Merkmal der Bachelorstudiengänge: In den siebensemestrigen Angeboten ist ein Praxissemester enthalten, in den sechssemesterigen eine Praxisphase. In dieser Zeit haben Studierende Gelegenheit, bereits im Studium ihre theoretisch erworbenen Kenntnisse praktisch umzusetzen.

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Studienfinanzierung

Für ein Bachelorstudium gilt grundsätzlich: Unter bestimmten Voraussetzungen - z.B. wenn das Einkommen der Eltern gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreitet - haben Studierende Anspruch auf finanzielle Förderung ihres Erststudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

Nehmen Studierende unmittelbar nach ihrem Bachelorabschluss ein konsekutives Masterstudium auf, so haben sie weiterhin Anspruch auf BAföG. Dieser Anspruch besteht nicht, wenn das Masterstudium erst später - zum Beispiel nach einer Phase der Berufstätigkeit - aufgenommen wurde. Dann steht ein zinsgünstiger Bildungskredit zur Verfügung. 

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