Semesterticket

Nach der Validierung sieht euer Ticket so aus.

Wir wünschen Euch eine schöne Zeit und gute Fahrt!

Hinweise zur Erstattung/ Notes on Reimbursement

Für den Antrag auf Erstattung des Semesterticketbeitrages ist darauf zu achten, dass der Antrag in Papierform unterschrieben, mit vollständigen Nachweisen UND der Campus Card (keine Kopie!) bis zum 15. April für das SoSe und bis zum 20.Oktober für das WiSe beim Semesterticketbüro des AStA der Jade Hochschule eingereicht wird. Für Härtefälle und Exmatrikulationen gelten abweichende Fristen.

(Mitarbeiter*innen der Jade Hochschule sind für die Bearbeitung nicht zuständig)

To apply for a refund of the semester ticket fee, please submit the signed application with all supporting documents and your campus card (not a copy!) to the Semesterticket Office of the AStA of Jade Hochschule. The deadline for the summer semester is the 15th of April and for the winter semester the 20th of October. Different deadlines apply for hardship cases and exmatriculations.

(Employees of Jade Hochschule are not responsible for the processing).

Zahlung und Erstattung des Semesterbeitrags richten sich nach den geltenden Beitrags- und/ Erstattungsordnungen der Studierendenschaft.

Mehr Informationen zum Semesterticket.

FAQ Semesterticket

Was ist das Semesterticket?

Ein ÖPNV-Ticket für die zum Studieren notwendige Mindestmobilität zu einem Solidarpreis.

Was steckt hinter dem Semesterticket?

Das Semesterticket besteht aus dem VBN-Verbundticket und dem Landesweiten Semesterticket.
Kurz: die Grundlage für das Endprodukt auf deiner Campus Card setzt sich aus zwei Verträgen zusammen.

Zusammen decken diese

  • alle Busse und Straßenbahnen in den Verkehrsverbünden VBN, VEJ und VGC ab
  • sowie alle Züge des Nahverkehrs in Niedersachsen und teils darüber hinaus.

Welche Züge kann ich mit dem Semesterticket nutzen?

In ganz Niedersachsen sind es alle Züge des Nahverkehrs und teils auch über die Grenzen Niedersachsens hinaus. Mehr Infos dazu gibt es auf www.dein-semesterticket.de und https://www.vbn.de/mobilitaet/verkehrsangebot/

Eine genaue Übersicht zum Verkehrsangebot des VBN findet ihr hier:

https://www.vbn.de/tickets/ticketangebot/vbn-semesterticket/

Ab dem 01. Mai 2023 wird das D-Ticket Upgrade VBN-SemesterTicket eingeführt, welches in allen Bussen, Bahnen und Zügen (2. Klasse) des ÖPNV gültig ist.

  • Das Upgrade VBN-Semesterticket kann für einen monatlichen Betrag von 16,60 Euro erworben werden.
  • Es ist nur in Verbindung mit einem gültigen VBN-Semesterticket und einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.
  • Das Upgrade-Ticket kann bei Bedarf hinzugekauft werden und ist wie das Deutschlandticket monatlich kündbar.
  • Wenn das Ticket mitten im Monat gebucht wird, gilt es nur bis zum Ende des Monats.
  • Weitere Informationen können im Asta-Büro erfragt werden.

Was bedeutet Solidarität beim Semesterticket?

Das Semesterticket ist ein Solidarticket, mit dem eine Mindestmobilität für jeden Studierenden sichergestellt werden soll, um vom Wohnort zum Hörsaal zu kommen. Die Abnahmepflicht verteilt die Kosten solidarisch auf alle Studierenden. Der Preis soll entsprechend auch für diejenigen vertretbar und tragbar sein, die es nicht nutzen. So sind auch diejenigen mobil, die sich den ÖPNV sonst nicht leisten könnten.

Kann ich das Geld für das Semesterticket wiederbekommen, wenn ich es nicht nutze?

Nein, allein deswegen kann der Semesterticketbeitrag nicht erstattet werden. Unter dem nächsten Punkt, kannst du nachlesen, in welchen Fällen ein Erstattung möglich ist.

Wann kann ich das Geld für das Semesterticket wiederbekommen?

In einigen Fällen ist eine Erstattung möglich. Bei den Antragsgründen

  • Praxissemester
  • studienbezogener Ortsabwesenheit
  • Auslandssemester
  • Schwerbehinderung
  • Doppelimmatrikulation
  • Exmatrikulation
  • Härtefall

kann auf förmlichen und begründeten Antrag der Semesterticketbeitrag erstattet werden. Mehr Infos dazu in der Erstattungsordnung.

Auf welcher Rechtsgrundlage muss man das Semesterticket beziehen?

Die Beitragsordnung der Studierendenschaft verpflichtet grundsätzlich jeden immatrikulierten Studierenden dazu.
 

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es gelten die maßgebenden Verträge, Ordnungen und Gesetze.