Praxissemester/Praxisprojekt

Bei den Bachelor-Studiengängen Elektrotechnik, Maschinenbau, Mechatronik und Medizintechnik gehört entsprechend der jeweiligen Prüfungsordnung ein "Praxissemester", bei den dualen Varianten ein "Praxisprojekt 1" und "Praxisprojekt 2" zum Studienablauf.

Wenn nicht direkt angegeben wird im folgenden Text nicht weiter zwischen "Praxissemester" und "Praxisprojekt 1" und "Praxisprojekt 2" unterschieden, sondern nur der Begriff "Praxissemester" verwendet.

Umfassende Informationen stellen wir Ihnen in der Informationsbroschüre Stand 01.03.2024 zur Verfügung. Nehmen Sie zur Planung des Praxissemesters (inkl. der vor- und nachbereitenden Veranstaltung) am besten die Checkliste Stand 18.01.2023 zur Hand.

Vor- und nachbereitende Lehrveranstaltung

  • zum Praxissemester gehört eine Vor- und nachbereitende Lehrveranstaltung, die in den Vorlesungsplänen eingeblendet ist
  • Sonderfall dual Studierende: Ausbildungsintegriert und praxisintegriert dual Studierende (auch Bundeswehr) nehmen nach dem "Praxisprojekt 2" nur an der nachbereitenden Lehrveranstaltung teil.

Dauer des Praxissemesters

  • 20 Wochen bei regulär Studierenden und dual Studierenden der Bundeswehr
  • bei ausbildungsintegriert und praxisintegriert dual Studierenden nach Absprache

Praxissemesterbeauftragte

  • führen die Vor- und nachbereitende Lehrveranstaltung übers Semester durch
  • sind allgemeine Ansprechpartner für die Studierenden
  • können eventuell bei der Unternehmenssuche behilflich sein

Praxissemester begleitende Professor_innen

Praxissemester begleitende Professor_innen begleiten Sie über das Praxissemester und unterzeichnen die Anmeldung zum Praxissemester. Sie erhalten als Prüfungsform den Praxissemesterbericht mit darin enthaltenen Arbeitszeitnachweis und bewerten den Praxissemesterbericht mit bestanden oder nicht und informiert das Prüfungsamt.

Hinweise für betreuende Professor_innen

1. Nach Annahme eines Betreuungsverhältnisses zum Praxissemester (formlose Annahmeerklärung gegenüber  Studierenden ist ausreichend) Kontrolle und Unterzeichnung des vom Studierenden ausgefüllten Anmeldebogen für das Praxissemester. Wichtige Punkte hierbei:
     a.     Vollständigkeit des ausgefüllten Formulars, Dauer des Praxissemesters (mind. 20 Wochen netto)
     b.     Übermittlung der Anmeldung an die entsprechende Sachbearbeiterin im Prüfungsamt (https://www.jade-hs.de/studium/waehrend-des-studiums/pruefungsamt/#c2987) erfolgt vom Studierenden
2. Nach Prüfung und positiven Bescheid zur Zulassung des Praxissemesters durch das Prüfungsamt erhalten Sie eine Kopie des bewilligten Antrages
3. Betreuung des oder der Studierenden während des Praxissemesters
4. Nach Ende des Praxissemesters Einfordern des Praxissemesterberichts mit dem Arbeitszeitnachweis
5. Begutachtung des Praxissemesterberichts und bei positiver Begutachtung formlose Meldung zum bestandenen praktischen Teil des Praxissemesters per e-Mai an das Prüfungsamt andernfalls Nachforderung einer korrigierten Version des Praxisberichts
6.     3 Jahre Praxissemesterbericht mit Arbeitszeitnachweis aufbewahren
7.     Teilnahme am Vortrag des oder der betreuten Studierenden im Rahmen der Veranstaltung „Nachbereitung Praxissemester“

Voraussetzungen

  • zur Zulassung zum Praxissemester müssen 75 LP erbracht sein
  • die vorbereitende Lehrveranstaltung muss absolviert sein
  • ein_eine begleitende_r  Professor_in muss gefunden sein

Ablauf, Anmeldung und Betreuung des Praxissemesters

3./4. Semester

  • Besuchen Sie die Lehrveranstaltung zur Vorbereitung des Praxissemesters und melden Sie diese über e-Campus als Prüfungsleistung an.

4./5. Semester

  • Beachten Sie die Zulassungsvoraussetzung zum Praxissemester!
  • Suchen Sie sich eine geeignete Stelle für Ihr Praxissemester bei einem Unternehmen Ihrer Wahl.
  • Suchen Sie sich eine_n Professor_in, der/die Ihr Praxissemester fachlich betreut.
  • Melden Sie Ihr Praxissemester an, indem Sie die vollständig ausgefüllte, von allen Stellen unterzeichnete, Anmeldung zum Praxissemester ans Prüfungsamt senden.
    Anmeldung zum Praxissemester / Praxisprojekt 1 / Praxisprojekt 2 Stand: 18.02.2024
    Dort findet die Prüfung der 75 LP Zulassungsvoraussetzung statt.
  • Wir empfehlen den Abschluss eines firmenspezifischen Praxisvertrages.
    Alternativ können Sie diese MUSTER-Rahmenvereinbarung verwenden.
    Achtung: Warten Sie die Unterzeichnung bis zur Zulassung zum Praxissemester ab!
  • Nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzung 75 LP erhalten Sie, die_der betreuenden Professor_in und die_der Praxissemesterbeauftragte das Anmeldeformular mit der Zulassung zurück. Dies gilt gleichzeitig als Nachweis über das Pflichtpraktikum.
  • Bei Zulassung zum Praxissemester können Sie jetzt den firmenspezifischen Praxisvertrag bzw. die alternative Rahmenvereinbarung des Fachbereiches unterzeichnen und mit dem Praxissemester beginnen.
  • Absolvieren Sie Ihr Praxissemester im Unternehmen. Bei auftretenden Schwierigkeiten kontaktieren Sie Ihre_n betreuende_n Professor_in.
  • Lassen Sie sich vom Unternehmen ein Zeugnis und eine Arbeitszeitbescheinigung ausstellen.
    Arbeitsbescheinigung_Deutsch Stand: 18.02.2024
    Arbeitsbescheinigung_Englisch Stand: 18.02.2024
  • Schreiben Sie Ihren Praxissemesterbericht (Download Vorlage). Reichen Sie den Bericht und im Anhang des Berichtes die Arbeitszeitbescheinigung bei Ihre_n betreuende_n Professor_in ein.
    Die melden dem Prüfungsamt bestanden oder nicht bestanden.

5./6. Semester

  • Besuchen Sie die Lehrveranstaltung zur Nachbereitung des Praxissemesters und melden Sie diese über e-Campus als Prüfungsleistung an.
  • Melden Sie sich im Anschluss der nachbereitenden Veranstaltung bei dem Prüfungsamt zurück, dass alle Leistungen zum Praxissemester absolviert wurden. Das Prüfungsamt trägt die Leistung final in die Notenleistungskartei ein.