Gremien

Organe der Jade Hochschule

Im Rahmen des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) sind die Aufgaben und die Organisation der Hochschulen geregelt. Die Aufgaben und Zuständigkeiten, die die gesamte Fachhochschule betreffen, werden von den zentralen Organen wahrgenommen, welche sich wie folgt zusammensetzen: Das Konzil, der Senat, der Präsident, die Fachbereichsräte, die Kommissionen und Funktionen des Fachbereichs.

Der Senat

Der Senat ist das wichtigste zentrale Gremium der Fachhochschule. Er entscheidet in allen, die gesamte Fachhochschule betreffenden oder über einen Fachbereich hinausgehenden Angelegenheiten, von grundsätzlicher Bedeutung. Neben dem Konzil kann der Senat zu hochschulpolitischen Grundsatzfragen und Fragen der Hochschulreform Stellung nehmen. Der Senat ist insbesondere zuständig für die Beschlussfassung über:

  • die Grundsätze und Richtlinien für die Verteilung der Ausgabenmittel
  • den allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen
  • die Stellungnahme zu Berufungsvorschlägen für Angehörige der Professorengruppe
  • die Errichtung, Änderung, Zusammenlegung und Aufhebung von Einrichtungen der Hochschule

Der Senat der Jade Hochschule setzt sich zusammen aus: 10 Professorinnen/Professoren, 3 Studierenden, 3 wissenschaftlichen Mitarbeitern und 3 sonstigen Mitarbeitern. Der Senat tagt in der Regel einmal pro Monat.

Der Fachbereichsrat

Der Fachbereichsrat (FBR) setzt sich aus folgenden Vertretern zusammen: 7 Professoren, 2 Studenten, 2 wissenschaftliche Mitarbeiter, 2 Mitarbeiter aus Verwaltung und Technik. Die aktuelle Zusammensetzung ist auf der Seite Beauftragte und Gremien aufgeführt.

Der Fachbereichsrat ist insbesondere zuständig für die Beschlussfassung über:

  • die Koordinierung und Organisation von Lehrveranstaltungen
  • Vorschläge an den Senat für den Haushaltsvorschlag
  • Verteilung von Mitteln, soweit sie dem Fachbereich global zugewiesen sind
  • Vorschläge an den Senat für die Einstellung von Professorinnen/Professoren
  • Anträge an die Verwaltung für die Einstellung der sonstigen Mitarbeiter des Fachbereichs
  • allgemeine studentische Belange

Der Fachbereichsrat wählt den Dekan und seinen Stellvertreter aus dem Kreis der Dozenten für die Dauer von zwei Jahren. Der Dekan vertritt den Fachbereich und hat dafür zu sorgen, dass der Fachbereich seine Aufgaben erfüllt. Er nimmt die laufenden Geschäfte selbständig wahr und legt die wichtigeren Angelegenheiten dem Fachbereichsrat vor und führt dessen Beschlüsse aus. Die Sitzung findet i. d. R. einmal pro Monat statt. Angehörige des Fachbereichs finden die Protokolle in Moodle.

Organe der Studentenschaft

Die Studentenschaft wird von den an der Fachhochschule immatrikulierten Studenten gebildet und ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Fachhochschule mit dem Recht der Selbstverwaltung.
Sie nimmt die politischen, sozialen und kulturellen Belange der Studenten der Fachhochschule wahr und pflegt darüber hinaus die überregionalen und internationalen Studentenbeziehungen.
Die Haushaltsführung der Studentenschaft wird von der Bezirksregierung geprüft und überwacht.

Die folgenden vier Organe gehören der Studentenschaft an: Studentenparlament (STUPA), Vollversammlung (VV), Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) und Fachschaftsrat:

Das Studentenparlament

Das Studentenparlament ist das beschlussfassende Organ der studentischen Selbstverwaltung der Fachhochschule und sie vertritt die gesamte Studentenschaft der Fachhochschule.
Durch eine allgemeine, gleiche und direkte Wahl ist für je angefangene 80 Studenten ein(e) Vertreter(in) für das STUPA zu wählen, dessen Tätigkeiten als Vertreter(in) auf eine Dauer von zwei Semestern begrenzt ist.

  • Beschlussfassung über die Wahl-, Finanz-, Geschäfts- und Urabstimmungsordnung sowie deren Änderung und Aufhebung
  • Wahl und Abwahl des AStA der Fachhochschule
  • Bestimmung des Haushalts
  • allgemeine studentische Belange

Die Vollversammlung

Die Vollversammlung besteht aus allen Studenten der Fachhochschule. Jeder Student hat Rede- und Stimmrecht. Sie findet statt wenn: der AStA es beschließt, es mindestens 10 % der Studentenschaft schriftlich beantragt oder Wahlen oder Urabstimmungen anstehen

Die Vollversammlung dient der Information aller Studenten und kann Empfehlungen an das Studentenparlament und den AStA abgeben. Die Durchführung und Organisation obliegt dem AStA.

Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)

Der AStA setzt sich aus vom Studentenparlament gewählten Studierenden verschiedener Fachbereiche zusammen und vertritt die Interessen der Studierenden in allen Bereichen des Hochschulalltags und repräsentiert die Studenten gegenüber der Öffentlichkeit, der Presse, den Gremien der Fachhochschule, dem Präsidium und anderen Schulen.
Hierbei gliedert sich der AStA in verschiedene Referate. Er ist neben den Fachschaftsräten der Ansprechpartner für alle Studierenden und hat bundes- und landesweite Kontakte, die für die studentische Interessenvertretung wichtig sind.

Fachschaftsrat

Der Fachschaftsrat ist das beschlussfassende und ausführende Organ der Studentenschaften der einzelnen Fachbereiche und vertritt somit die Studenten des jeweiligen Fachbereichs.
Er beschließt über alle Angelegenheiten, die nur die Belange des jeweiligen Fachbereichs betreffen und ihm obliegt insbesondere: die Beratung zusammen mit den studentischen Mitgliedern des Fachbereichs, die Erarbeitung von Vorschlägen und Stellungnahmen zur Verbesserung der Studien- und Prüfungssituationen im Fachbereich, die Vertretung der Studentenschaft gegenüber dem Dekan.

Für je angefangene 50 Studenten ist ein Vertreter im jeweiligen Fachschaftsrat zu wählen.