Rückerstattungen / Befreiungen

Die Rückmeldung erfolgt durch Überweisung des Rückmeldebeitrags. Dies hat in den folgenden Zeiträumen zu erfolgen:

Sommersemester: 15.12. – 05.01.
Wintersemester: 15.06. – 30.06.

Falls Sie einen Antrag auf Erstattung stellen möchten, beachten Sie bitte unbedingt die folgenden Hinweise:

Rückmeldebeitrag

Eine Erstattung des Rückmeldebeitrags ist nur möglich bei Bestehen der Bachelor-, Diplom- oder Masterprüfung bzw. Antrag auf Exmatrikulation bis zu folgenden Terminen:

Sommersemester: bis 01.04.
Wintersemester: bis 20.10.

Studienbeitrag / Langzeitstudiengebühr

Ihr Antrag auf Befreiung / Erlass von der Pflicht zur Zahlung des Studienbeitrags bzw. der Langzeitstudiengebühr muss vor der Rückmeldefrist eingereicht werden. Nachweise und Verträge müssen zu folgenden Terminen vorliegen:

Sommersemester: bis 28.02.
Wintersemester: bis 31.08.

SemesterTicket-Beitrag

Ein Antrag auf Rückerstattung des SemesterTicket-Beitrags kann nur berücksichtigt werden, wenn folgende Termine eingehalten werden:

Sommersemester: bis 15.04.
Wintersemester: bis 15.10.
bei Exmatrikulation: bis spätestens einen Monat nach der Exmatrikulation