Zusatzqualifikation Ausbildereignung

"Berufs- und arbeitspädagogische Eignung als Ausbilder/in"

Gemäß Vereinbarung zwischen der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer (IHK) und der Jade Hochschule in Wilhelmshaven wird den Studierenden die Möglichkeit geboten, durch Belegen bestimmter Fächer und Erbringen entsprechender Leistungsnachweise die Voraussetzung für die "Berufs- und arbeitspädagogische Eignung als Ausbilder/in" zu schaffen. Zur Zeit gilt folgende Fächerkombination mit insgesamt 16 Semesterwochenstunden (SWS):

  Fach SWS Angebot zur Zeit als
1 Berufsausbildung 4 Wahlpflichtfach im Fachbereich Wirtschaft
2 Arbeits- und Sozialversicherungsrecht A 4 Wahlpflichtfach im Fachbereich Wirtschaft
3 Personalführung 4 Pflichtfach im Fachbereich Wirtschaft
4 Jugend- und Entwicklunspsychologie
oder
Betriebspsychologie
4

4
Wahlpflichtfach im Fachbereich Wirtschaft

Wahlpflichtfach im Fachbereich Wirtschaft

 

Auf der Grundlage der Klausurergebnisse wird eine Bescheinigung der Fachhochschule ausgestellt. Im zeitlichen Zusammenhang mit der Abschlussprüfung ist eine praktische Unterweisung von Auszubildenden vor dem Prüfungsausschuss der IHK gem. § 3 Abs. 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) durchzuführen. Daraufhin stellt die IHK ein entsprechendes Prüfungszeugnis über die Ausbildereignung aus.

Zur praktischen Abwicklung des Verfahrens muss Folgendes beachtet werden:

  1. Beim Prüfungsamt sind Merkblatt und Vordrucke erhältlich.
  2. Die Ausbilderbescheinigung wird mit Vordruck beim Prüfungsamt angefordert, und zwar in demjenigen Semester, in dem voraussichtlich das letzte der vier erforderlichen Fächer abgeschlossen wird.
  3. Für die Anmeldung zur Unterweisungsprobe gelten Termine der IHK, die in jedem Semester durch besonderen Aushang bekannt gegeben werden.
  4. Die Prüfungstermine liegen jeweils im April/Mai und November/Dezember.
  5. Das Prüfungszeugnis der IHK wird nach erfolgreicher Unterweisung und bei (unaufgeforderter) Vorlage des Bachelorzeugnisses ausgehändigt.