Pflegende Angehörige
Mitarbeiter_innen, die Angehörige pflegen oder deren Pflege organisieren, stehen oft vor besonderen Herausforderungen. Der Eintritt einer Pflegesituation wie auch jede Veränderung bei den Angehörigen ist in der Regel eine emotional sehr belastende Situation. Oftmals sind weder Betroffene noch die Angehörigen darauf vorbereitet, weil Pflegefälle häufig unerwartet eintreten. In kurzer Zeit müssen sich alle auf die neue Situation einstellen, Informationen sammeln und zeitnah die Pflege übernehmen bzw. organisieren. Dies hat häufig auch Auswirkungen auf die Situation am Arbeitsplatz. Die Hochschule unterstützt Sie deshalb bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege mit Informationen und persönlicher, vertraulicher Beratung.
Bin ich überhaupt pflegende_r Angehörige_r?
Pflege muss nicht automatisch auch Körperpflege sein. Sogenannte informelle Pflege ist etwa, wenn man Tätigkeiten im Haushalt übernimmt, die eine Person aus Alters- oder Krankheitsgründen nicht mehr erledigen kann, also Putzen, Einkaufen oder die Kommunikation mit Krankenkassen. Der Verwandtschaftsgrad ist nicht entscheidend. Die zu pflegende Person kann die demenzkranke Oma oder ein_e Partner_in mit einer psychischen Erkrankung oder einer schweren Krebserkrankung sein.
Auch wer über mehrere Monate täglich oder mehrfach in der Woche informelle Pflege leistet, sollte sich als pflegende Person angesprochen fühlen. (Broschüre "Studieren und Angehörige pflegen").
Gesetzliche Möglichkeiten für Beamtinnen und Beamte
Beamtinnen und Beamte haben verschiedene gesetzliche Möglichkeiten, um im Pflege- oder Sterbefall eine kurze oder längerfristige berufliche Auszeit zu nehmen oder ihre Arbeitszeit zu reduzieren. In dieser Übersicht finden Sie Informationen zu Teilzeitbeschäftigung, Familienpflegezeit und Sonderurlaub.
Gesetzliche Möglichkeiten für Tarifbeschäftigte
Tarifbeschäftigte haben verschiedene gesetzliche Möglichkeiten, um im Falle einer Pflegeverantwortung für Angehörige eine kurze oder längerfristige berufliche Auszeit zu nehmen oder ihre Arbeitszeit zu reduzieren. In dieser Übersicht finden Sie Informationen zu Teilzeitbeschäftigung, Pflegezeit, Familienpflegezeit und Sonderurlaub.
Broschüre: Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Broschüre "Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf" zusammengestellt. Die Broschüre erläutert die seit dem 1. Januar 2015 geltenden Neuerungen im Rahmen des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Die Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Pflegeunterstützungsgeld, Pflegezeit, Familienpflegezeit und zinslosem Darlehen werden ebenso dargestellt, wie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Wege zur Pflege: Umfangreiche Informationen
Das BMFSFJ hat auf seinem Infoportal "Wege zur Pflege" ausführliche Informationen zum Thema Pflege, auch für pflegende Angehörige, zusammengestellt.
Dort finden Sie beispielsweise auch Informationen zu finanziellen Unterstützungsleistungen, z.B. Leistungen der Pflegeversicherung und wie diese beantragt werden können.
Pflegetagebuch
Zur Vorbereitung auf die Begutachtung der pflegebedürftigen Person durch den Medizinischen Dienst (MK) der Krankenversicherung ist es hilfreich, ein Pflegetagebuch zu führen. Einen Vordruck dazu erhalten Sie bei Ihrer Krankenversicherung. Beispielhaft kann hier das Pflegetagebuch der AOK heruntergeladen werden:
Download Pflegetagebuch
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Jede_r kann im Alter, aber auch durch Krankheit oder einen Unfall, in eine Situation geraten, in der man keine Entscheidungen mehr für sich treffen kann. In diesen Fällen dürfen Angehörige - auch Eheleute - nicht automatisch für Sie entscheiden! Daher wird empfohlen, für diese Fälle vorzusorgen:
Mit einer Vorsorgevollmacht benennen Sie schon jetzt eine Person, die Sie rechtswirksam vertritt, wenn Sie nicht mehr handlungsfähig sind, und die nicht mehr rechtlich kontrolliert wird.
In einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wie Ihr Leben weiter gestaltet werden soll, wenn gerichtlich eine Betreuungsperson eingesetzt wird.
Eine Patientient_innenverfügung beschränkt sich dagegen auf die Festlegung von Behandlungsmöglichkeiten im Krankheitsfall.
Weitere Informationen zum Betreuungsrecht und den Vorsorgemöglichkeiten sowie entsprechende Vordrucke finden Sie in der Broschüre des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, die Sie hier herunterladen können:
Beratung und Informationen vor Ort: Pflegestützpunkte
Nicht immer leben die pflegebedürftigen Angehörigen vor Ort. Umso wichtiger ist es, sich kompetente Beratung am Wohnort der Angehörigen zu suchen, die Unterstützungsangebote vor Ort kennt und vermitteln kann. Dabei geht es nicht nur um Einrichtungen wie Pflegedienste, sondern z.B. auch um ehrenamtliche Besuchsdienste o.ä.
Sie haben einen Anspruch auf Beratung durch die Pflegeberaterinnen und -berater Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse bzw. der Pflegekasse der zu pflegenden Person.
Darüber hinaus gibt es in vielen Kommunen Pflegestützpunkte, die Betroffene und Angehörige informieren und beraten. Eine deutschlandweite Übersicht finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium.
Pflegestützpunkt Wilhelmshaven
Pflegestützpunkt Landkreis Wesermarsch
Privat Versicherte können sich an die "COMPASS Private Pflegeberatung" wenden.
Pflegeplatzsuche online
In der Pflegeplatzsuche des Pflegeportals Weser-Ems können Sie nach Kurz- und Langzeitpflegeplätzen sowie nach ambulanter Pflege oder hauswirtschaftlicher Versorgung in Ihrer Umgebung suchen.
Dabei suchen Sie anhand von wenigen Suchkriterien Ihren gewünschten Pflegeplatz: