Einrichtung neuer Studiengänge
Im Niedersächsischen Hochschulgesetz ist festgelegt, dass Studiengänge entsprechend den zwischen Land und Hochschule getroffenen Zielvereinbarungen durch die Hochschulen eingerichtet und geschlossen werden. Alle Studiengänge müssen durch eine externe Akkreditierungsagentur begutachtet und bewertet werden: "Jeder Studiengang und jede wesentliche Änderung eines Studiengangs ist durch eine vom Land und von der Hochschule unabhängige, wissenschaftliche Einrichtung in qualitativer Hinsicht zu bewerten (Akkreditierung)." (NHG § 6)
Die Anmeldung neuer Studiengänge beim MWK erfolgt mindestens 18 Monate vor dem geplanten Beginn des Studiengangs.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch die Verfahrensanweisung zur Genehmigung von Prüfungsordnungen des Referates Studentische Angelegenheiten.
Das Präsidium hat am 05.06.2015 das Prozessmodell für die Genehmigung eines neuen Studiengangs freigegeben.
Kontakt
Jutta Neuhaus
Leitung Referat 1: Hochschulentwicklungsplanung
Friedrich-Paffrath-Str. 101
26389 Wilhelmshaven
Raum: V 104
Telefon: 04421-985- 2933