Zulassungsvoraussetzungen, Zulassungsbeschränkungen

Zulassungsvoraussetzungen

Es gibt verschiedene Abschlüsse, mit denen Sie die Hochschulzugangsberechtigung nachweisen können. Neben den klassischen Bildungsabschlüssen der allgemeinen Hochschulreife (Abitur), der fachbezogenen Hochschulreife (Fachgymnasium / berufliches Gymnasium) und  der Fachhochschulreife (Fachoberschule) kann die Hochschulzugangsberechtigung auch über eine berufliche Qualifizierung nachgewiesen werden.   

Wenn Sie feststellen, dass Sie bisher die Voraussetzungen für die Hochschulzulassungsberechtigung noch nicht erfüllen, dann informieren wir Sie gerne über geeignete Wege, die zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung führen.

Für einige Studiengänge werden Englischkenntnisse vorausgesetzt. Welche Nachweise Sie einreichen müssen bzw. welches Niveau vorausgesetzt wird entnehmen Sie bitte den folgenden Tabellen:

Studienort Elsfleth

Studienort Oldenburg

Studienort Wilhelmshaven

Deutschkenntnisse für ausländische Studienbewerber_innen

Gemäß § 1 (4) der Immatrikulationsordnung der Jade Hochschule kann die Immatrikulation bei Bewerber_innen mit einem als gleichwertig anerkannten ausländischen Vorbildungsnachweises davon abhängig gemacht werden, dass die Bewerber_innen über ausreichende Kenntnisse in der deutschen Sprache verfügen. Diese sind dann durch eine Deutschprüfung nachzuweisen.

Die erforderlichen Deutschkenntnisse entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:

Anerkannte Sprachzertifikate

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Prüfungsamt.

Zulassungsbeschränkungen - NC

Einige Studiengänge sind zulassungsbeschränkt (NC).

Es gilt dann: Übertrifft die Bewerberzahl die Zahl der Studienplätze, so entscheidet ein Auswahlverfahren über die Zulassung. Dabei werden neben der Note der Hochschulzugangsberechtigung abgeschlossene Berufsausbildungen entsprechend der fachlichen Nähe zum Studium und der Abschlussnote nach einem Bonussystem bewertet.

Übersicht über die letzten NC-Werte finden Sie ebenfalls in der o. b. Zulassungsbroschüre.

Sollten Sie Interesse an einem zulassungsbeschränkten Studiengang haben, lassen Sie sich nicht abschrecken und bewerben Sie sich unabhängig von Ihrem Notendurchschnitt!! 

Eine allgemeine Beschreibung der Voraussetzungen für den Hochschulzugang in Niedersachsen finden Sie  bei der "Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen". Dort finden Sie auch weitere Informationen über ein Studium an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen.

Zulassungsbeschränkungen - Vorpraktika

Einige Studiengänge erfordern ein Vorpraktikum. Nähere Informationen können Sie in diesem Dokument nachlesen.

Detaillierte Anfragen über Inhalte richten Sie bitte direkt an die Fachbereiche!

Zur Erleichterung des Studiums - insbesondere zu Beginn - wird den Bewerbern und Bewerberinnen im eigenen Interesse dringend geraten, das Praktikum vollständig vor Aufnahme des Studiums abzuleisten.