Verein der Freunde und Ehemaligen des Instituts für Hörtechnik und Audiologie e.V.
Der Verein der Freunde und Ehemaligen des Instituts für Hörtechnik und Audiologie e.V. wurde gegründet, um fachliche und soziale Kontakte herzustellen und zu fördern, und um wissenschaftliche Arbeits- und Forschungsmittel für das Institut für H\ötechnik und Audiologie zu beschaffen.
Der Verein wurde am 2.7.2004 gegründet und am 15.12.2004 im Vereinsregister der Stadt Oldenburg eingetragen. Der Verein ist wegen der Förderung der Volks- und Berufsbildung und der Studentenhilfe als gemeinnützig anerkannt und berechtigt, für Spenden (zur Verwendung für die satzungsgemäßen Zwecke) und für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen auszustellen, die z.B. im Rahmen der Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden können. Aktuell hat der Verein 301 Mitglieder. Sein Vorstand wird gestellt durch: Martin Hansen (1. Vors.), Matthias Blau (stellv. Vors.) und Sven Franz (Kassenwart).
Satzung
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden und hei\t dann "Verein der Freunde und Ehemaligen des Instituts für Hörtechnik und Audiologie e. V." Er hat seinen Sitz in Oldenburg (Oldb). Das Geschäftsjahr läuft jeweils vom 1. Juli bis zum 30. Juni des folgenden Jahres.
2 Vereinszweck und Gemeinnützigkeit
Zweck des Vereins ist die Förderung der Aktivitäten des Instituts für Hörtechnik und Audiologie ("IHA") sowohl in ideeller wie in materieller Hinsicht sowie die Pflege des Kontakts zwischen derzeitigen und ehemaligen Studierenden und Mitarbeitern am IHA. Der Verein verfolgt ausschlielich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
- Pflege der fachlichen und sozialen Kontakte zu den Ehemaligen des IHA
- Förderung der fachlichen Aktivitäten des Instituts, z.B. durch finanzielle Zuschüsse zu Studienfahrten und studentischen Projekten
- Förderung des Informationsaustausches für Ehemalige und derzeitige Mitglieder des IHA
- Beschaffung wissenschaftlicher Arbeits- und Forschungsmittel für das IHA
- Herstellung von Kontakten im In- und Ausland
- Unterstützung bei der Stellensuche und Vermittlung von Praktikumsplätzen und Abschlußarbeiten
- Zusammenarbeit mit dem "Verein der Förderer der Fachhochschule Oldenburg e.V." und dem "Förderverein Haus des Hörens e.V."
3 Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Jede Tätigkeit im Verein ist ehrenamtlich und unentgeltlich. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäß hohe Vergütungen begünstigt werden.
4 Mitglieder / Mitgliederversammlung
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Die Mitgliedschaft wird durch Beitrittserkärung beantragt, über die Annahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss vom Verein. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss 3 Monate vor dem Ende des Geschäftsjahres schriftlich mitgeteilt werden. Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschließen. Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse, außer die Satzung legt eine andere Mehrheit fest. Über die in der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll zu verfassen. Das Protokoll ist vom Schriftführer anzufertigen und von diesem als auch vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen.
Aufgaben der Mitgliederversammlung
- Über Satzungsänderungen beschließt die Mitgliederversammlung mit 2/3 -Mehrheit der anwesenden Mitglieder, wobei mindestens 5 Mitglieder anwesend sein müssen.
- Mit einer 2/3 -Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung kann ein Mitglied vom Verein ausgeschlossen werden, wenn es den Bestrebungen des Vereins zuwider handelt.
- Bei dieser Versammlung müssen mindestens 5 Mitglieder anwesend sein.
- Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht und den Revisionsbericht der Revisoren entgegen.
- Die Mitgliederversammlung beschließt den Vereinshaushalt.
- Die Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstandes.
- Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für 2 Jahre.
- Über Aufösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung mit 2/3 -Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Die Auflösung des Vereins tritt in Kraft, wenn innerhalb von 3 Wochen nach dem Versand des Auflösungbeschlusses an die Mitglieder keine schriftlichen Einwände von mindestens ¼ der Mitglieder beim Vorstand erhoben werden.
5 Vorstand
Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern, nämlich einem ersten Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden (Schriftführer) und einem Kassenführer. Dem Vorstand obliegen Beschlüsse zur Verwaltung des Vereinsvermögens, insbesondere zur Verwendung der Vereinsmittel für Förderzwecke gemäß §2. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gelten Beschlüsse als abgelehnt. Über die Beschlüsse werden schriftliche Protokolle angefertigt. Der erste Vorsitzende führt die laufenden Vereinsgeschäfte. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Der Vorstand wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder vertreten. Jedes Mitglied des Vorstandes ist einzelnen für das Konto des Vereins zeichnungsberechtigt. Der Vorstand lädt schriftlich mindestens zwei Wochen im voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung als Jahreshauptversammlung ein. Der Vorstand kann jederzeit weitere Mitgliederversammlungen einberufen. Er muss sie einberufen, falls dies von mindestens 20% der Mitglieder schriftlich beantragt wird. Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, so ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig durchzuführen.
6 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das eventuelle Vermögen des Vereins, nach Begleichung etwaiger Schulden, an einen oder mehrere gemeinnützige Vereine, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden haben. Bei diesen Vereinen muss es sich um gemeinnützige Vereine im Sinne der Abgabenordnung handeln. Der Vorstand beschließt über die Auswahl dieser Vereine.
7 Schiedsvereinbarung
Alle Mitglieder des Vereins verpflichten sich, alle eventuellen vereinsrelatierten Streitigkeiten mit gesundem Anstand und Menschenverstand beizulegen. Gelingt dies nicht, so verpflichten sich alle Mitglieder, den Schiedsspruch zu akzeptieren, der von einer zu diesem Zwecke einberufenen Mitgliederversammlung ausgesprochen wird. Bis zum Zustandekommen dieser Mitgliederversammlung ruht der Streit.
8 Revision
Die Mitgliederversammlung wählt mindestens eine/n Revisor/in. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Vereinsbeschlüsse.
Die Satzung des Vereins als Download.
Förderung, Spenden und Beitritt
Wenn Sie die Erreichung der Ziele mit einer Geldspende fördern möchten können Sie den Betrag direkt, unter Angabe ihrer vollständigen Adresse, an unsere Bank überweisen. Nach Eingang der Mittel werden wir ihnen umgehend eine Spendenquittung zusenden.
Bei Sachspenden möchten wir Sie bitten sich vorher mit unserem Vorstand in Verbindung zu setzen um den weiteren Ablauf zu besprechen. Sie sind darüber hinaus herzlich eingeladen unserem Verein beizutreten. Sie unterstützen damit die Förderung unserer Studierenden. Bitte füllen Sie den Aufnahmeantrag aus und senden ihn an folgende Adresse:
Kontakt
Verein der Freunde und Ehemaligen
des Instituts für Hörtechnik und Audiologie
z.Hd. Martin Hansen, Inst. für Hörtechnik und Audiologie
Jade Hochschule Oldenburg
Ofener Str. 16/19
26121 Oldenburg
Tel: +49-441-7708-3725
Fax: +49-441-7708-3777
E-Mail: verein_iha@ich-will-keinen-spamjade-hs.de
Bankverbindung
Kontoinhaber: "Verein der Freunde u. Ehemaligen"
IBAN: DE44 2806 1822 0438 4172 00
BIC: GENODEF1EDEG
Oldenburger Volksbank eG