Mitbestimmung bei der Verwendung der Studienqualitätsmittel
Die Studienqualitätsmittel sollen die Qualität der Lehre und die Studienbedingungen verbessern. Jeder Student ist antragsberechtigt!
Reicht eure persönlichen Wünsche ein, wann immer ihr wollt, z. B. für Exkursionen, Bücher, Seekarten oder technische Geräte. Also her mit euren Ideen! All eure Vorschläge, Ideen und Anregungen (natürlich nur in Form von richtigen Anträgen) könnt ihr Professor Dr. Wand mailen. Was mit ihnen dann weiter passiert, möchten wir euch hier kurz darstellen:
Zuallererst muss gesagt werden: Information ist alles!
Eure Anträge sollen also zumindest folgenden Informationsgehalt aufweisen: Datum, Ort, Namen und Kontaktdaten (inkl. E-Mail) der Antragstellerin bzw. des Antragstellers, Beschreibung und Begründung des Projekts, Kosten (inkl. einer Abschätzung von eventuellen Folgekosten für Material, Wartung, ... usw.). Ihr als Antragsteller seid dann im Folgenden in Absprache mit dem Dekan für die Beschaffung zuständig! Nach Abschluss des Beschaffungsverfahrens muss der Studiendekan informiert werden.
Die AG Studienbeiträge prüft als erstes, ob eure Vorschläge mit der "Richtlinie zur Verwendung von Studienqualitätsmitteln" kompatibel sind. Von dort geht's weiter in die Studienkommission. Hier werden die Vorschläge gefiltert und ausgewählt im Sinne der Verbesserung der Lehre.
Im Fachbereichsrat entscheidet man nun über die Verwendung der Mittel, auf Basis der Vorschläge der Studienkommision. Zu guter Letzt ist unser Dekan für die Verwendung und Verwaltung der Mittel zuständig. Sollte euer Antrag über einen geringeren Umfang in punkto Geld verfügen, so kann der Dekan auch direkt darüber entscheiden. So kann das zeitraubende Verfahren entfallen!
Hier findet ihr alle Informationen der Hochschule zur Verwendung von Studienbeiträgen!