Kapazitätsberechnung

Ausgehend von der Kapazitätsverordnung (KapVO) ermittelt die Hochschulentwicklungsplanung jährlich die Aufnahmekapazitäten für alle Studiengänge der Jade Hochschule und stimmt sich über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen einzelner Studiengänge mit den Fachbereichen ab.

Ziel der KapVO ist es, die Ausbildungskapazität aller Hochschulen voll auszuschöpfen und eine vergleichbare Auslastung alle Hochschulen zu erreichen. Damit soll möglichst vielen jungen Menschen in Deutschland ein Studienplatz zur Verfügung gestellt werden. Die Zulassungszahlen werden für jedes Studienjahr neu auf Basis der personellen Ausbildungskapazität berechnet.

Das Lehrangebot berechnet sich aus den Deputatsstunden der Lehrenden, die in der Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO) festgelegt sind. Für die Ermittlung der Lehrnachfrage wird der Curricularnormwert (CNW) herangezogen, der für jedes Fach einzeln ermittelt wird. Auch die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten der Jade Hochschule an den einzelnen Studienorten werden berücksichtigt. In Studiengängen, in denen die Nachfrage die errechnete Aufnahmekapazität erfahrungsgemäß übersteigt, wird in der Regel eine Zulassungsbeschränkung („örtlicher NC“) ausgesprochen.
 

Kontakt

Jutta Neuhaus
Leitung Referat 1: Hochschulentwicklungsplanung
Friedrich-Paffrath-Str. 101
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