Prüfungskommission

Die Zuständigkeit der Prüfungskommission ist in der Prüfungsordnung geregelt. Sie ist zuständig für alle Prüfungsbelange. Die Prüfungskommission besteht aus Vertretern des Fachbereichs sowie der Studierendenschaft zu gleichen Teilen. Diese Kommission befindet über gestellte Anträge, die von der geltenden Prüfungsordnung bzw. Beschlüssen des Fachbereichsrates abweichen. Die Sitzungen der Prüfungskommission finden in regelmäßigen Abständen statt.