FAQ - Bewerbung & Studium
Das Immatrikulations- und Prüfungsamt der Jade Hochschule informiert und berät Sie in allen Bewerbungs- und Zulassungsmodalitäten sowie weiteren Immatrikulations- und Prüfungsangelegenheiten. Die häufigsten Fragen zu Ihrer Bewerbung sowie rund um Ihr Studium beantworten wir Ihnen in unseren FAQ.
Allgemeines
Wie finde ich mich in den verschiedenen Online-Portalen zurecht?
Auf der Seite Online-Portale finden Sie Tutorials zum LogIn, Moodle, eCampus, WebMail und Infosys.
Wo finde ich den eCampus?
Den eCampus finden Sie auf der Startseite der Jade Hochschule.
Wo finde ich Infos zu Begriffsdefinitionen im eCampus?
Bitte im eCampus einloggen - Reiter Benutzer-Informationen
Wie ändere ich meine Adresse?
Die Adresse muss von jedem Studierenden selbst im eCampus geändert werden (bitte im eCampus einloggen). Eine Adressänderung können Sie unter Mein Studium - Studienservice - Kontaktdaten vornehmen.
Wo bekomme ich eine Immatrikulationsbescheinigung?
Sie können sich diese Bescheinigung im eCampus selbst ausdrucken (bitte im eCampus einloggen).
Eine Immatrikulationsbescheinigung sowie andere Bescheinigungen finden Sie unter Mein Studium - Studienservice - Bescheinigungen.
Wie bekomme ich meinen Stundenplan?
Der „Stundenplan“ wird von den Studierenden anhand der angebotenen Vorlesungen selbst zusammengestellt. Aktuelle Informationen zu den Vorlesungen und anderen organisatorischen Dingen finden Sie im Infosys. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Dekanate der einzelnen Fachbereiche.
Was sind Semesterwochenstunden (SWS)?
SWS ist die Anzahl der Stunden, die die Vorlesungen/Labore etc. pro Woche haben.
Kann ich ein Semester wiederholen?
Nein, da die Semester fortlaufend gezählt werden.
Gibt es Semesterferien?
Nein, es gibt die vorlesungsfreie Zeit, in der aber auch Veranstaltungen stattfinden können (Praktikum, Sommerkurse, Exkursionen etc.).
Kann ich meinen Studiengang wechseln?
Ein interner Wechsel ist ausschließlich nach erfolgter Online-Bewerbung möglich.
Darf ich zwei Studiengänge parallel studieren?
Dies ist grundsätzlich auf Antrag möglich. Bitte reichen Sie dazu einen formlosen Antrag an Ihr zuständiges Immatrikulations- und Prüfungsamt ein. Die Mitarbeiter_innen werden Sie umgehend über das Ergebnis informieren.
Was ist eine Prüfungsordnung (PO) und wo finde ich diese?
Die Rahmenbedingungen für ein Studium sind in Prüfungsordnungen rechtsverbindlich geregelt. Die Prüfungsordnung eines Studiengangs setzt sich zusammen aus dem Allgemeinen Teil (Teil A) und dem besonderen Teil (Teil B). Teil A regelt die Inhalte, die an der Jade Hochschule über alle Fachbereiche für alle Studiengänge gleichermaßen gelten. Teil B regelt die jeweiligen studiengangsspezifischen Vorgaben.
Eine Übersicht aller an der Jade Hochschule angebotenen Prüfungsordnungen erhalten Sie auf dieser Seite.
Wo finde ich allgemeine Formulare und Anträge?
Dürfen Eltern/Kommiliton_innen meine Unterlagen abholen?
Eine Abholung ist ausschließlich nach Vorlage einer Vollmacht möglich, da wir aus datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei personenbezogene Daten an Dritte aushändigen dürfen. Auskunft darf grundsätzlich nur der betroffenen Person gegeben werden, bzw. im Fall von minderjährigen Studieninteressierten oder Studierenden auch den Erziehungsberechtigten.
Wo finde ich welches Gebäude?
Gebäudepläne für alle drei Studienorte.
Bewerbung
Wo finde ich eine Auflistung der Studiengänge?
Eine Auflistung über die Studiengänge finden Sie in der Studiengangstabelle.
Wann sind die Bewerbungszeiträume?
Fristen Bachelor-Studiengänge
- Zulassungsfreie Studiengänge
Wintersemester: 1. Juni bis 15. September jeden Jahres, Online-Studiengänge in WHV ebenfalls bis zum 15. September.
Sommersemester: 1. Dezember bis 15. März jeden Jahres, Online-Studiengänge in WHV ebenfalls bis zum 15. März.
- Zulassungsbeschränkte Studiengänge (sogenannte NC-Studiengänge)
Wintersemester: 1. Juni bis 15. Juli jeden Jahres
Sommersemester: 1. Dezember bis 15. Januar jeden Jahres
Fristen Master Studiengänge
Die Bewerbungsfristen für Master-Studiengänge entnehmen Sie bitte der Studiengangstabelle.
Was ist ein NC?
„N.c.“ ist die Abkürzung für „Numerus clausus“, was auf Deutsch „geschlossene Anzahl“ bedeutet. Wenn die Nachfrage das Angebot an Studienplätzen überschreitet, muss der Zugang zu einem Studiengang (örtlich) beschränkt und ein Auswahlverfahren durchgeführt werden.
Welche sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen gibt es?
Alle Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen.
Wo finde ich die Zulassungs- und Zugangsordnung?
Die Zulassungs- und Zugangsordnungen für Ihren Studiengang finden Sie auf dieser Seite.
Kann ich auch ohne Abitur studieren?
Ja, auch ohne Abitur ist ein Studium möglich. Mit folgenden beruflichen Abschlüssen haben Sie die Berechtigung, an allen Hochschulen alle Studiengänge zu studieren:
- Meisterin oder Meister
- staatlich geprüfte_r Techniker_in
- staatlich geprüfte_r Betriebswirt_in
- viele andere (Fortbildungs-) Abschlüsse
Außerdem:
Wer eine anerkannte berufliche Ausbildung absolviert hat, darf nach einer dreijährigen Berufspraxis fachbezogen studieren.
Falls Sie weder über das Eine noch das Andere verfügen, so können Sie bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen immer noch eine Zulassungsprüfung ablegen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Wie kann ich mich bewerben?
Sie können sich ganz einfach über den eCampus registrieren und dann anschließend bewerben. Dies gilt auch für aktuell eingeschriebene und ehemalige Studierende der Jade Hochschule.
Immatrikulation
Nach der erfolgreichen Bewerbung können Sie die Online-Immatrikulation durchführen. Sie werden automatisch durch diese geführt. Nach der Durchführung der Online-Immatrikulation müssen Sie sich den Antrag auf Immatrikulation/Annahmeerklärung aufrufen.
Sie müssen die in der Anlage enthaltene Annahmeerklärung mit den dort angegebenen Unterlagen unterschrieben zurücksenden sowie den Semesterbeitrag überweisen. Teilweise können Bewerbungsunterlagen auch hochgeladen werden.
Sobald alle Unterlagen formgerecht eingegangen und geprüft sowie der Semesterbeitrag eingegangen sind, werden Sie immatrikuliert. Sie erhalten u.a. Ihre CampusCard dann auf dem Postweg nach Hause geschickt.
Studium in Teilzeit
Was genau ist ein Teilzeitstudium und welche Vorteile habe ich?
Wenn Sie neben Ihrem Studium berufstätig sind oder Kinder betreuen, kann es schwierig sein, die Anforderungen eines Studiums in Vollzeit zu bewerkstelligen. Einige Studiengänge bieten daher die Möglichkeit an, das Studium in Teilzeit zu absolvieren. Im Teilzeitstudium erbringen Sie eine festgelegte oder maximale Anzahl an Leistungspunkten, welche in der Regel 15 – 20 entspricht. Sofern Sie darüber hinaus Leistungspunkte erbringen, erlischt die Zulassung zum Teilzeitstudium rückwirkend.
Bei einem Studium in Teilzeit wird Ihnen kein ganzes Fachsemester angerechnet. In der Regel entspricht ein Semester in Teilzeit einem halben Fachsemester, je nach Prüfungsordnung und zu erbringender Leistungspunkte pro Semester kann die Zählung leicht abweichen.
Ob die Möglichkeit eines Teilzeitstudiums in Ihrem Studiengang besteht und die genauen Regelungen dazu entnehmen Sie bitte Teil B Ihrer Prüfungsordnung (auf die übergeordnete Seite der Ordnungen verlinken) oder fragen Ihre_n Sachbearbeiter_in.
Wie beantrage ich ein Teilzeitstudium?
Ein Teilzeitstudium ist in der Regel formlos über einen Antrag an die Prüfungskommission zu beantragen. Ein Teilzeitstudium gilt für die beantragten Semester und verlängert sich nicht automatisch. Nach Ablauf der entsprechenden Semester kann ein erneuter Antrag gestellt werden.
Als Studierendender eines Online-Studiengangs in Wilhelmshaven wenden Sie sich zur Antragstellung bitte an das Online-Team unter onlinestudium@jade-hs.de.
BAföG
Wer hilft mir mit dem "Formblatt 5" für das Bafög-Amt?
Benötigen Sie für das Bafög-Amt das "Formblatt 5", dann wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner aus dem jeweiligen Fachbereich. Bei allen anderen Fragen rund ums Thema Bafög wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk in Oldenburg.
- FB Architektur: Prof. Dr. Karsten Schubert
- FB BGG: (Geoinformation) Prof. Dr. Frank Schüssler
- FB BGG: (Gesundheit) Prof. Dr. Frank Wallhoff
- FB BGG: (Bauwesen) Prof. Dr. Hans-Hermann Prüser
- FB Ingenieurwissenschaften: Prof. Dr.-Ing. Jens Werner
- FB Management, Information, Technologie: Prof. Dr. Hardy Oepping
- Wirtschaftsingenieurwesen Online: Institut für Online-Lehre
- FB Seefahrt und Logistik: Dipl.-Wirtsch.-Ing. Thorsten Löffler
- FB Wirtschaft und Gesellschaft: Dipl.-Kffr. Melanie Zwingelberg
Account / Passwort
Bewerber_in
Nach der Immatrikulation werden Ihnen im Jade eCampus Ihre initialen Zugangsdaten und einen Link zur Aktivierung ihres studentischen Hochschulzugangs angezeigt. Bitte aktivieren Sie diesen innerhalb von 28 Tagen und notieren Sie sich die Zugangsdaten. Weitere Informationen finden Sie im HRZ-Wiki.
Studierende_r
Wenn Sie ihr Kennwort vergessen haben, so können Sie dieses über das Jade eIdentity Portal zurücksetzen. Hierfür müssen Sie Ihre Campuscard bereits erhalten haben (bis zu einer Woche nach Immatrikulation).
Gebühren / Rückmeldung
Wie setzt sich der Semesterbeitrag zusammen und wann ist er zu entrichten?
Die Zahlung des Semesterbeitrages erfolgt zu nachfolgenden Rückmeldezeiträumen:
- Sommersemester: 15. Dezember – 05. Januar
- Wintersemester: 15. Juni – 30. Juni
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um feste Zeiträume handelt und eine Ratenzahlung nicht möglich ist. Es kann zudem nur der vollständig gezahlte Semesterbeitrag berücksichtigt werden.
Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem Studentenwerksbeitrag, ggf. dem Semesterticketbeitrag, dem AStA-Beitrag und dem Verwaltungskostenbeitrag. Der Beitrag wird jeweils für ein Studienjahr festgelegt. Ihren individuellen Beitrag finden Sie im eCampus.
Was sind Langzeitstudiengebühren und sonstige Gebühren?
Die Langzeitstudiengebühr in Höhe von 500 Euro wird fällig, sobald das Studienguthaben verbraucht ist. Das Studienguthaben ergibt sich aus der Zahl der Semester der Regelstudienzeit des gewählten grundständigen Studiengangs zuzüglich sechs weiterer Semester. Für einen konsekutiven Masterstudiengang erhöht sich das Studienguthaben anschließend um die Zahl der Semester der Regelstudienzeit. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich das Studienguthaben erhöhen, bitte beachten Sie dazu den Antrag auf Erhöhung des Studienguthabens.
Ist das Studienguthaben aufgebraucht, können Sie ggf. einen Antrag auf Befreiung bzw. Erlass der Langzeitstudiengebühr stellen.
Darüber hinaus erhebt die Hochschule von Studierenden, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, je Semester eine zusätzliche Studiengebühr von 800 Euro.
Was muss ich während eines Urlaubssemesters zahlen?
Für ein Semester, in dem Studierende beurlaubt sind, wird der Semesterbeitrag gemindert. Es ist lediglich der Studentenwerksbeitrag zu entrichten. Das Semesterticket kann wahlweise gezahlt werden. Hier ist eine Befreiung möglich. Der Verwaltungskostenbeitrag und der AStA-Beitrag werden nicht erhoben. Während eines Urlaubssemesters werden Studierende von der Zahlung der Langzeitstudiengebühr befreit. Weitere Informationen zur Beurlaubung erhalten Sie hier.
Wie hoch sind die Gebühren im Falle einer Gasthörerschaft?
Für Gasthörer_innen beträgt die Semestergebühr 100 Euro bei Lehrveranstaltungen bis zu vier Semesterwochenstunden bzw. 150 Euro bei Lehrveranstaltungen mit mehr als vier Semesterwochenstunden.
Sie können beliebig viele Lehrveranstaltungen besuchen, sofern der Dekan des jeweiligen Fachbereichs zustimmt.
Wenn Sie Prüfungen ablegen möchten, beträgt die Gebühr zusätzlich 50 Euro pro belegter Prüfungsleistung.
Weitere Informationen finden Sie im Bereich „Gasthörer“.
Beurlaubung
Auf Antrag können Studierende vom Studium beurlaubt werden, wenn ein wichtiger Grund nachgewiesen wird. Dazu muss der Antrag auf Beurlaubung gestellt und im Prüfungsamt abgegeben werden.
Eine Beurlaubung für das erste Fachsemester ist nicht zulässig.
Während des Urlaubssemesters darf keine Lehrveranstaltung belegt, keine Prüfung/Abschlussarbeit angemeldet und keine Studien- und Prüfungsleistung erbracht werden.
Gründe für eine Beurlaubung:
- Gesundheitliche Gründe
- Praktikum
- Auslandsstudium (Learning Agreement ist beigefügt!)
- freiwilliger Wehrdienst, Bundes- oder Jugendfreiwilligendienst
- Schwangerschaft / Mutterschutz / Elternzeit (Nachweis ist beigefügt!)
- Sonstige Gründe
Zeitpunkt und Dauer:
- bis zum 01. April für das Sommersemester
- bis zum 20. Oktober für das Wintersemester
- Eine Beurlaubung für das erste Fachsemester ist nicht zulässig.
- Die Beurlaubung ist nur für volle Semester und in der Regel nur für jeweils höchstens zwei aufeinander folgende Semester zulässig.
- Studierende können während der Dauer des Studiums eines Studienganges in der Regel für nicht mehr als vier Semester beurlaubt werden.
- Wenn Sie sich für zwei aufeinander folgende Semester beurlauben lassen wollen, ist für jedes Semester ein Antrag auf Beurlaubung zu stellen.
- Für Zeiten des Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaubs oder der Elternzeit ist die Anzahl der Urlaubssemester nicht beschränkt.
Welche Gebühren muss ich für die Beurlaubung zahlen?
- Der Studentenwerksbeitrag ist zu zahlen. Ausnahme ist ein Aufenthalt im Ausland zur Ableistung eines Theoriesemesters (Auslandsstudium). In der Prüfungsordnung darf dabei kein Auslandsaufenthalt vorgesehen sein.
- Das Semesterticket ist nur zu zahlen, wenn dieses genutzt wird.
- Der Verwaltungskostenbeitrag, der Asta-Beitrag sowie die Langzeitstudiengebühr werden nicht erhoben.
Die gültigen Beiträge finden Sie auf der Seite.
Bewerbung und Immatrikulation als Gasthörer
Sie müssen einen Antrag auf Aufnahme als Gasthörer_in stellen und diesen mit einem Lichtbild an das Immatrikulationsamt senden. Wichtig sind hier die Infos, in welchem Studiengang das von Ihnen gewählte Fach angeboten wird und für welche Vorlesung bei welchen Dozent_innen Sie sich entschieden haben. Nach Genehmigung des Antrages erhalten Sie eine Rechnung.
Gasthörer_innen sind berechtigt, Studien- oder Prüfungsleistungen, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Lehrveranstaltung abgenommen werden, zu erbringen. Für die Erbringung von Studienleistungen und die Ablegung von Prüfungen werden pro Prüfung 50 Euro erhoben.
Für die erfolgreich abgelegte Studien- oder Prüfungsleistung wird ein Nachweis ausgestellt. Mit diesem Nachweis wird bestätigt, dass die Studien- oder Prüfungsleistung im Status einer Gasthörerschaft erbracht wurde. Die Leistungen können in einem späteren Studium angerechnet werden.
Der Antrag auf Aufnahme als Gasthörer_in ist bis zum 15. März (für das Sommersemester) oder bis zum 30. September (für das Wintersemester) zu stellen. Eine Gasthörerschaft ist für jedes Semester gesondert zu beantragen. Beachten Sie die Gebührenordnung.
Prüfungsanmeldung
Wann und wo melde ich mich zu Prüfungen an?
Für jeden Studiengang gibt es in der Regel einen festgelegten Prüfungsanmeldezeitraum und Prüfungsabmeldezeitraum. Die Zeiträume entnehmen Sie dem Terminplan Ihres Fachbereichs. Gerne können Sie diese auch bei Ihrer / Ihrem zuständigen Sachbearbeiter_in erfragen.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nicht nur für Prüfungen, sondern auch für die zugehörigen Prüfungsvorleistungen anmelden müssen.
Eine Anleitung zur Prüfungsanmeldung für die meisten Studiengänge finden Sie hier. Nach erfolgter Prüfungsanmeldung speichern Sie sich bitte Ihre persönliche Bescheinigung über Ihre angemeldeten Prüfungen als Nachweis ab.
Einige alte Prüfungsordnungen werden nicht mehr zur Ansicht / Prüfungsanmeldung in den eCampus überführt. Sollten Sie in einem dieser Studiengänge eingeschrieben sein, wird die Anmeldung über den Reiter "Prüfungsverwaltung" durchgeführt. Die zugehörige Anleitung finden Sie hier.
Prüfungsvorleistungen
Was ist eine Prüfungsvorleistung und was muss ich dabei beachten?
Einige Module bestehen aus einer Prüfung und einer zugehörigen Prüfungsvorleistung. Die Prüfungsvorleistung muss im Vorfeld bestanden werden, damit Sie zur Prüfung zugelassen werden können. Prüfungsvorleistungen werden mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. Sie können Prüfungsvorleistungen, im Gegensatz zu Prüfungen, beliebig oft wiederholen, um sich im entsprechenden Semester erneut auf die Prüfung vorzubereiten.
Bitte beachten Sie, dass Sie auch für Prüfungsvorleistungen eine Prüfungsanmeldung vornehmen müssen.
Krankmeldung
Wie melde ich mich für eine Prüfung krank?
Bei Krankheit ist unverzüglich ein ärztliches Attest mit der Angabe der Dauer der Prüfungsunfähigkeit vorzulegen, das nicht später als am Prüfungstag ausgestellt sein darf; ggf. muss ein Bereitschaftsarzt bzw. ein Notarzt aufgesucht werden. Unverzüglich bedeutet hierbei ohne schuldhaftes Zögern; bei Vorlage des Attestes innerhalb von drei Werktagen nach dem Prüfungstermin gilt die Bedingung der Unverzüglichkeit ohne weitere Begründung als erfüllt. Ein ärztliches Attest kann nur dann anerkannt werden, wenn die Ärztin bzw. der Arzt die Prüfungsunfähigkeit bescheinigt. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber bzw. rosa Schein) oder eine Bescheinigung mit den Formulierungen "nicht studierfähig" oder "kann nicht die Hochschule besuchen" entspricht nicht den Anforderungen!
Wenn Sie aus Krankheitsgründen nicht an einer Prüfung teilnehmen können, reichen Sie bitte das Formular zur Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit im Prüfungsamt ein.
Wiederholungsprüfungen
Werde ich pflichtangemeldet?
Sollten Sie eine Prüfung nicht bestanden haben, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Fachbereich oder Ihrer / Ihrem m zuständigen Sachbearbeiter_in, ob eine Pflichtanmeldung bei Ihnen durchgeführt wird oder ob Sie sich selber zu den Prüfungen anmelden müssen.
Kann ich Prüfungen nachschreiben?
In einigen Studiengängen werden Nachschreibeprüfungen oder Wiederholungsprüfungen angeboten. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Fachbereich, ob es solch ein Angebot gibt.
Nicht bestandene Prüfungen dürfen zweimal wiederholt werden, eine bestandene Prüfung hingegen darf nicht zur Verbesserung des Ergebnisses wiederholt werden.
Praxissemester / Praxisphase
Was ist ein Praxissemester?
Ein Praxissemester ist ein Semester, in dem Sie durch ein Praktikum Berufspraxis in Ihrem jeweiligen Fachbereich erlangen und bei dem Sie in Ihrem im Studium erlerntes Wissen praktisch anwenden können. Die Dauer eines Praxissemesters beträgt mindestens 12 Wochen.
Bitte beachten Sie hierzu Ihre jeweilige Prüfungsordnung.
Was ist eine Praxisphase?
Eine Praxisphase ist ein Teil in einem Semester, in dem Sie durch ein Praktikum Berufspraxis in Ihrem jeweiligen Fachbereich erlangen und bei dem Sie in Ihrem im Studium erlerntes Wissen praktisch anwenden können. Die Wochenanzahl ist nicht begrenzt.
Bitte beachten Sie hierzu Ihre jeweilige Prüfungsordnung.
Fachbereich Architektur:
- Es gibt kein/e Praxisphase-/semester
Fachbereich BGG:
- Bauwesen
Rosemarie Schiller - Technik und Gesundheit für Menschen
Rosemarie Schiller - Geoinformation
Es gibt keinen Praxisbeauftragten. Bitte sprechen Sie bei Fragen Ihren ausgewählten Praxisbetreuer an.
Fachbereich Ingenieurwissenschaften:
- Elektrotechnik
Prof. Dr.-Ing. Matthias Haupt - Maschinenbau
Prof. Dr. rer. nat. Ina Feige - Mechatronik, Medizintechnik
Prof. Dr.-Ing. Nick Rüssmeier
Fachbereich MIT:
Es gibt keinen Praxisbeauftragten. Bitte sprechen Sie bei Fragen Ihren ausgewählten Praxisbetreuer an.
Fachbereich Seefahrt & Logistik:
- Nautik und Seeverkehr
Ashraf Ragab - Wirtschaft
Prof. Dr. Klaus Harald Holocher
Fachbereich Wirtschaft und Gesellschaft:
Studiengänge Wirtschaft, Tourismusmanagement, International Business Studies, Internationales Tourismusmanagement
Stefanie Gawe
Weitere Informationen zu Praxisangelegentheit des Fachbereiches.
Bachelorarbeit / Masterarbeit
Wie melde ich mich zur Bachelorarbeit / Masterarbeit an?
Bitte erfragen Sie vor Anmeldung im Prüfungsamt, ob Ihre Zulassungskriterien erfüllt sind.
Bei den Formularen des Prüfungsamtes können Sie für Ihren jeweiligen Studiengang das passende Anmeldeformular für die Bachelor- bzw. Masterarbeit finden.
Die verschiedenen Voraussetzungen für die Anmeldung sowie die Bearbeitungszeiten entnehmen Sie bitte dem Teil B Ihrer Prüfungsordnung.
Was mache ich, wenn ich während der Abschlussarbeit erkranke?
Reichen Sie beim Prüfungsamt ein ärztliches Attest bzw. eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung zusammen mit einem formlosen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit ein. Die Bearbeitungszeit wird, wenn Ihr Antrag positiv beschieden wird, entsprechend Ihrer Krankheitstage verlängert.
In manchen Fällen ist eine amtsärztliche Bescheinigung vorzulegen. Wann diese erforderlich ist, können Sie bei Ihrer / Ihrem zuständigen Sachbearbeiter_in erfragen.
Exmatrikulation
Eine Exmatrikulation beendet die Mitgliedschaft an einer Hochschule und den Status als Studierende_r.
Wann kommt es zu einer Exmatrikulation?
Eine Exmatrikulation kann durch die Studierenden selbst auf Antrag erfolgen, sofern das Studium auf eigenen Wunsch nicht fortgesetzt wird.
Weiterhin kann die Hochschule die Studierenden exmatrikulieren, sofern die Rückmeldung (also die Überweisung des Semesterbeitrages) nicht erfolgte, alle erforderlichen Prüfungen bestanden wurden, eine Prüfung endgültig nicht bestanden wurde oder der Nachweispflicht zur Krankenversicherung nicht nachgekommen wurde.
Exmatrikulation auf Antrag:
Für die Exmatrikulation ist der ausgefüllte Antrag auf Exmatrikulation, der Entlastungsnachweis und die Rückgabe der CampusCard erforderlich.
Sie werden mit Wirkung zum gewünschten Datum exmatrikuliert oder mit Eingangsdatum des Antrages exmatrikuliert. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht zulässig.
Exmatrikulation vom Amts wegen:
Studierende werden von Amts wegen exmatrikuliert, wenn…
- Das Studium abgeschlossen wurde.
- Die Zulassung durch Verlust des Prüfungsanspruchs für den eingeschriebenen Studiengang erloschen ist.
- Die geforderten Beiträge und Gebühren trotz Mahnung nicht gezahlt wurden.
- Der Nachweispflicht zur Krankenversicherung nicht nachgekommen wurde.
Erstattung bereits gezahlter Gebühren und Beiträge:
Wird die Exmatrikulation vor oder innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn beantragt, so werden geleistete Abgaben und Entgelte (i. d. R. der gezahlte Semesterbeitrag) erstattet.